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Vereinbarung Über die Durchführung primärpräventiver Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 SGB V im Rahmen von Individualangeboten der Vereine des Landessportbundes Berlin mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“
Diese Vereinbarung mit Gültigkeit ab Januar 2006 wurde abgeschlossen zwischen der Landesvertretung Berlin der Ersatzkassenverbände VdAK und AEK und dem Landessportbund Berlin.
Diese Vereinbarung bildet die Grundlage der Zusammenarbeit des Landessportbundes, und damit auch des Berliner Turnerbundes, mit den Ersatzkassen .Sie regelt die Förderung primärpräventiver Maßnahmen ihrer Versicherten bei der Teilnahme an Gesundheitssportprogrammen in Vereinen, die mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ ausgezeichnet wurden.
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